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Der sonderpädagogische Dienst ist ein Angebot für Eltern, Lehrkräfte der allgemeinen Schulen und im unmittelbaren Vorschulbereich auch für die Erzieherkräfte.

Im schulischen Bereich kann nach Einverständnis der Eltern der sonderpädagogische Dienst dann hinzugezogen werden, wenn ein Kind erhebliche Schwierigkeiten im Erreichen der Ziele der Regelschule hat. Auch im unmittelbaren Vorschulbereich kann nach Zustimmung der Eltern ebenfalls der sonderpädagogische Dienst beratend tätig werden.

Überforderung

In beiden Fällen arbeitet eine sonderpädagogische Lehrkraft mit dem Kind und führt anschließend ein Beratungsgespräch mit den Eltern, der Klassenlehrkraft bzw. Erzieherkraft und evtl. weiteren mit dem Kind befassten Personen.

Die Eltern können dann einen Antrag auf Überprüfung eines sonderpädagogischen Bildungsanpruchs stellen. Den Antrag dazu gibt es unter dem Menüpunkt Service/Vordrucke zum Download oder gleich hier.

In diesem Schuljahr sind Frau Helmer und Frau Kubitschek im sonderpädagogischen Dienst tätig.